Der Paragraf 78 BetrVG regelt klar, dass Mitglieder des Betriebsrats, wegen ihrer Tätigkeit, nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Was dies genau bedeutet und welche Konsequenzen diese Regelung für die Entgeltenwicklung und den Karriereweg hat wird unter anderem in dieser Tagesinfo erörtert. In Folge kann es auch Auswirkungen auf Zuschläge, Boni, Sonderzahlungen, Beförderungen, etc. haben. Alle Fragen zur Gleichbehandlung von Betriebsräten werden ebenso in dieser BR-Info beantwortet.
Spezielle Fragen können gerne auch im Vorfeld an uns geschickt werden!
Wichtige Infos zum Seminar:
Wann: Mittwoch, den 17. Mai 2023 von 13.00 bis 16.00 Uhr
Wo: KAB Regionalzentrum Weilheim, Waisenhausstr. 1, 82362 Weilheim/Obb. im 1. Stock im Anna-Raum
Die Freistellung erfolgt über § 37.2 BetrVG
Die Seminar- und Verpflegungskosten trägt die IG Metall
Anmeldung bitte bis zum 03. Mai 2023 an die IG Metall Weilheim! (weilheim@igmetall.de)